From: Boris Kraut Date: Thu, 22 Jun 2006 00:00:00 +0000 Category: Sender: Message-ID: <20060622000000.7Yiceb@silberbruch> References: Keywords: Comments: To: undisclosed-recipients: ; Subject: Gebuehren-Einzugs-Zentrale i) Das GEZ-Problem ii) Vorschlag der IHK Hessen zur Loesung des GEZ-Problems iii) Student muss keine Rundfunkgebuehr fuer Internet-PC zahlen iv) Verwaltungsgericht Braunschweig kippt Internet-GEZ v) GEZ-Streik wegen Fall Brender vi) Ein Haushalt, eine Rundfunkgebuehr Das GEZ-Problem --------------- Wieder einmal sorgt die GEZ-Gebuehr fuer den so genannten Internet-PC auf diversen Webseiten fuer hitzige Diskussionen, so dass auch ich es mir nicht nehmen lasse, hierzu einen kleinen Artikel zu schreiben. Das grosse Problem bei einer solchen Gebuehr ist doch, dass die aktuellen Richtlinien gar nicht auf einen PC anwendbar sind, da er ja etwas voellig neues ist, dessen Funktion sich nicht so einfach festlegen laesst. Er ist nun mal kein Rundfunkempfaenger, auch wenn man ihn unter gewissen Umstaenden dazu verwenden kann. Auch die GEZ sieht dieses Problem und wuerde es am liebsten aussitzen, denn in den letzten zwei Jahren, in denen ich immer wieder Kontakt mit der GEZ hatte, konnte man mir nicht oder nur ungenuegend definieren, was einen Internet-PC auszeichnet. Hier ein Ausschnitt aus einer meiner Mails an die GEZ: > Sehr geehrte Frau XXXXXXX, > > mit Bezug auf den vorangegangenen Mailverkehr (Aktenzeichen - XXXXXXX), > muss ich Sie nochmals um eine Definition eines sog. "Internet-PCs" bitten. > Mir ist klar, dass ein PC mit Radio/TV-Karte gebuehrenpflichtig ist, es > geht mir jedoch um einen PC ohne eine solche Karte. Ab wann wird ein > solcher PC gebuehrenpflichtig? Um genau zu sein, wann wird ein PC zum > Internet-PC? Was ist das Kriterium, nachdem entschieden wird? > > Beispiel 1: > > Otto Normalverbraucher hat einen PC samt 56k-Modem, nutzt dieses aber nur > fuer Fax und Telefonie. Trotzdem besteht die Moeglichkeit, dass er ueber einen > Internet-by-Call-Anbieter ins Internet gelangt und dort Webstreams der > oeffentlich-rechtlichen Sender mithoert. Ist dieser PC dann ein Internet-PC? > Wenn ja, wie erklaeren sie ihm dann, dass er - so fern er kein Radio/TV > besitzt - trotzdem Gebuehren zahlen muss, obwohl er gar keine Inhalte der > oeffentlich-rechtlichen Sender konsumiert? > > > Beispiel2: > > Gehen wir weiterhin davon aus, dass sich Herr Normalverbraucher eine > Netzwerkkarte in seinen PC eingebaut hat. Ist der PC nun zu einem > Internet-PC geworden, weil ja die Moeglichkeit besteht, dass er sich ueber > ein evtl. vorhandenes DSL-Modem mit dem Internet verbindet? Und was ist, > wenn er zwar ueber einen Internet-Zugang verfuegt, aber beispielsweise nur > eine Spielkonsole daran angeschlossen hat? > > Ich hoffe, Sie verstehen meine Bedenken. und koennen mir die Kriterien > nennen, nachdem entschieden werden soll, was ein Internet-PC ist. Ich fuer > meinen Teil halte es fuer aeusserst fragwuerdig die Gebuehren so pauschal an > einen "Internet-PC" zu koppeln. Meiner Meinung nach, muessten die > oeffentlich-rechtlichen Sender ihre im Internet bereitgestellten Inhalte > entweder gebuehrenfrei bereitstellen, oder -falls nicht gewollt- sie so > absichern, dass nur zahlende Nutzer sie nutzen koennen. > > Es ist zwar sicherlich im privaten Bereich nur ein kleiner Teil der > Bevoelkerung, der zwar ueber einen Internetzugang verfuegt, aber nicht ein > TV/Radio sein Eigen nennt, doch besteht hier dringendster Klaerungsbedraf. > > > Mit freundlichem Gruss, > > -- > XXXXXXX Leider konnte keine der folgenden Mails von der GEZ meine Fragen beantworten und auch der Besuch eines netten GEZ-Mitarbeiters bei mir zu Hause -oder besser gesagt vor meiner Haustuer- konnte nicht zur Klaerung beitragen. Die zweite Frage ist natuerlich, woher die GEZ das Recht nimmt jeden Internetbenutzer als Benutzer der oeffentlich-rechtlichen Inhalte zu sehen. Beim herkoemmlichen Rundfunk kann man zwar argumentieren, dass man keine Moeglichkeit hat, den Empfaengerkreis der gesendeten Daten zu beschraenken -auch wenn dies schon lange moeglich und seit der Umstellung auf digitale Signalen sehr einfach ist- und somit jeder ein potentieller Nutzer ist, doch bei einer UEbertragung ueber das Internet, greift dieses Argument nicht. Denn man kann hier nicht nur die Daten selbst vor unerlaubten Zugriff schuetzen, sondern man kann die zulaessigen Benutzer schon vor em Start der UEbertragung ueberpruefen. So genannte Schwarzseher gibt es dann nicht, wenn man mal von Identitaetsdieben absieht. Im Gegensatz zu den meisten denke ich jedoch nicht, dass man die oeffentlich-rechtlichen Sender abschaffen sollte. Nein, denn sie haben ja durchaus ihre Daseinsberechtigung. Ich halte es fuer richtig, dass man auch finanziell schlechter ausgestatteten Haushalten eine Grundversorgung an Informationen bietet. Ich halte den Vorschlag der Gruenen eine generelle Mediensteuer einzufuehren fuer sehr lobenswert. Denn damit wuerde der eigentliche Sinn viel besser reflektiert werden: Die Gemeinschaft zahlt, damit auch die aermeren Leute sich ueber das aktuelle Zeitgeschehen informieren koennen. Nur bleiben auch hier zwei grosse Probleme ungeloest: Zum einen wird sich jeder fragen, ob diese Informationen die Wirklichkeit -gerade bei innerdeutschen Berichten- auch korrekt wiedergeben. Auch wenn der Staat hier nur als Sammelstelle fuer die Gelder funktioniert, so hat er doch eine gewisse Macht und koennte im Zweifelsfall diese missbrauchen, um Propaganda zu betreiben. Der zweite Punkt ist ein Problem, dass wir schon sehr lange haben und zwar die Tatsache, dass die oeffentlich-rechtlichen Sender ihre Aufgaben nicht wahrnehmen. Wir finanzieren sie ja, damit sie nicht von den Einschaltquoten oder finanziellen Sorgen beeinflusst werden koennen. Sie sollen korrekte Informationen bringen und nicht den privaten Sendern nacheifern, die nur multimedialen Weichspueler zeigen. Um es kurz zu machen: die OEffentlich-Rechtlichen sollen nicht unterhalten, sie sollen informieren! Eine sehr interessante Internetpraesenz zu diesem Thema betreibt Bernd Hoecker [1], insbesondere sein Artikel ueber ein alternatives Finanzierungsmodell [2] ist lesenswert. Anmerkung vom 02. Oktober 2007: Ich habe es in der Zwischenzeit tatsaechlich geschafft, dass mich einer der faehigeren Leute von der GEZ angerufen hat, um mit mit ein paar Fallbeispiele durchzugehen. In diesem Telefonat vom 01.03.2007 erklaerte mir Herr Bergmann, dem ich hier natuerlich fuer seine aufklaerenden Worte danken moechte, dass es bisher noch keine klare Definition fuer neuartige Rundfunkempfaenger gibt. Als Grundlage fuer die Beurteilung gilt hierbei, ob es mit geringem (technischen) Aufwand moeglich waere, das Geraet dazu zu bringen, Inhalte der OE/R Sender ueber das Internet zu empfangen UND wiederzugeben (die Wiedergabe ist hierbei entscheidend, da sie ueber das im Gesetz genannte "empfangen" hinaus geht. Zu "geringem Aufwand" gehoert das bestellen eine Telefonanschlusses und das Nachruesten von Netzwerk- oder Telefonkarten in PCs. - Taschenrechner: keine Gebuehrenpflicht - elektrische Schreibmanschine: keine Gebuehrenpflicht - Spielekonsolen: derzeit (gennant wurden PS1, PS2, XboX, Xbox360) keine Gebuehrenpflicht, da spaetere Generationen jedoch wohl verstaerkt auf das Internet setzen werden, werden diese wohl gebuehrenpflichtig sein. - PC (egal ob Modem, Netzwerkkarte, Internetanschluss, WLAN, etc. vorhanden oder nicht): gebuehrenpflichtig - PDA/Mobiltelefon mit WLAN: gebuehrenpflichtig, egal ob oeffentlcihe Hotspots oder eigenes WLAN vorhanden - 486er PC verstaubt im Keller: gebuehrenpflichtig - Netzwerkswitch ohne (offentsichtliche) Erweiterungsmoeglichkeiten: keine Gebuehrenpflicht Ich hoffe, ich habe damit bei einigen fuer Klarheit gesorgt oder einige Leute dazu ermutigen koennen, sich selbst mal bei der GEZ genauer zu informieren. Vorschlag der IHK Hessen zur Loesung des GEZ-Problems ---------------------------------------------------- Wie Heise online heute berichtet [3] hat die IHK Hessen heute einen Vorschlag [4] zur Loesung des GEZ-Problems gemacht, der in meinen Augen nicht gerade der schlechteste Ansatz ist. So sollen zukuenftig nicht mehr die Empfangsgeraete mit der Zwangsabgabe verbunden werden, sondern jeder, der hier das Wahlrecht besitzt. Nun ist das Geschrei natuerlich gross, denn viele, die heute nur die geminderte Gebuehr fuer Radio- oder Internetempfang bezahlen, wuerden weiter in die Pflicht genommen und diejenigen, die sich bisher gaenzlich vor der Gebuehr gedrueckt haben, wuerden nun auch zur Kasse gebeten. Schon in meinem vorherigen Artikel, Das GEZ-Problem (siehe oben), habe ich klar deutlich gemacht, dass ich den Sinn hinter einem oeffentlich-rechtlichen Medienprogramm schon verstehe und dies auch fuer gut und richtig halte, damals schrieb ich: > Im Gegensatz zu den meisten denke ich jedoch nicht, dass man die > oeffentlich-rechtlichen Sender abschaffen sollte. Nein, denn sie haben ja > durchaus ihre Daseinsberechtigung. Ich halte es fuer richtig, dass man auch > finanziell schlechter ausgestatteten Haushalten eine Grundversorgung an > Informationen bietet. Ich halte den Vorschlag der Gruenen eine generelle > Mediensteuer einzufuehren fuer sehr lobenswert. Denn damit wuerde der > eigentliche Sinn viel besser reflektiert werden: Die Gemeinschaft zahlt, > damit auch die aermeren Leute sich ueber das aktuelle Zeitgeschehen > informieren koennen. Somit sollte klar sein, dass ich den zugrundeliegenden Gedanken des IHK-Vorschlags nur begruessen kann, denn er schafft den total antiquierten "pro Geraet"- bzw. "pro Empfaenger"-Ansatz ab und ersetzt ihn durch etwas, dass mehr dem Sinn der OEffentlich-rechtlichen entspricht. Die genauen Details, muesste man sich genauer ansehen, denn schon beim groben UEberfliegen kommen einem Zweifel. Warum soll ein Paerchen jeweils nur die Haelfte zahlen? Wo bleiben die Firmen bei dieser Loesung? Warum sollte eine private bzw. oeffentlich-rechtliche Anstalt Zugriff auf staatliche Meldedaten bekommen? Warum, warum, warum? Es gibt viele Probleme auch bei diesem Ansatz, das groesste ist aber nach wie vor der Inhalt, den die OERs vermitteln. Denn der Inhalt, der momentan von ihnen gesendet wird, ist keinesfalls im Einklang mit der im Grundgesetz genannten Grundversorgung. Wie sollte also das Modell meiner meinung nach aussehen? Nun, ich habe noch keinen komplett durchdachten Ansatz ausgearbeitet, aber einige Punkte, die mir wichtig waeren, moechte ich euch nennen: - Jede natuerliche und juristische -somit auch Unternehmen- Person zahlt in einen Topf. - Ausnahmen gibt es fuer Leute, die sich das nicht leisten koennen, allgemeinnuetzige Vereine oder aehnliche Faelle. - Als Gebuehrenhoehe wuerde ich vorerst mal 5 bis maximal 10EUR pro Monat vorschlagen. - Drastische Reduzierung der Sender. - Frei verfuegbarer (auch zum Herunterladen!) Online-Content. - Sehr strenge Auflagen fuer die Sender, sich an die Grundversorgung zu halten. - Wenn ein Sender dann noch freie Sendezeit hat, darf er diese gerne mit selbstfinanzierten Telenovelas und aehnlichem Schmodder fuellen. Gerade beim letzen Punkt stelle ich mir ein Modell vor, wie es Bernd Hoecker auf seiner Seite gez-abschaffen.de [2], die ich auch in weiteren GEZ-Fragen nur empfehlen kann, beschreibt. Ich hoffe, dass sich mit diesen Grundgedanken auch diejenigen abfinden koennen, die bisher strikt gegen eine GEZ-Gebuehr waren. Wer jetzt immer noch mit der Parole "Was ich nicht sehen will, will ich auch nichtbezahlen." daherkommt, der hat leider wesentliche Teile unseres Systems nicht verstanden. Manchmal muss man halt nicht nur an sich denken, sondern auch an andere. Tut mir leid, aber solchen Leuten wuerde ich gern die Staatsbuergerschaft entziehen, wenn es denn das Grundgesetz zuliesse... Student muss keine Rundfunkgebuehr fuer Internet-PC zahlen [5] ------------------------------------------------------------ > Ein Student muss keine Rundfunkgebuehren bezahlen, nur weil er einen PC > besitzt. Das entschied das Verwaltungsgericht Muenster und hob damit > einen entsprechenden Gebuehrenbescheid des WDR Koeln auf. > > Der Student verfuegt weder ueber ein Radio noch einen Fernseher und gab > an, seinen PC mit Internetzugang nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. > Dennoch forderte der WDR von ihm die seit Ende 2006 auch fuer > internetfaehige PCs geltende Rundfunkgebuehr in Hoehe von insgesamt > 16,56 Euro fuer die Monate Januar bis Maerz 2007. > > Der Student wehrte sich dagegen und argumentierte: Es koenne nicht bei > fast universell nutzbaren elektronischen Geraeten eine allgemeine > Gebuehrenpflicht angenommen werden, nur weil mit ihnen theoretisch > auch ein Rundfunkempfang moeglich sei. Der WDR betonte hingegen, allein > der Besitz eines solchen Geraetes begruende die Gebuehrenpflicht. > > Das Verwaltungsgericht Muenster schloss sich der Argumentation des > Studenten an (Az.: 7 K 1473/07) und gab ihm Recht. Auch wenn es im > Rundfunkgebuehrenstaatsvertrag anders stehe, sei der klagende Student > nicht gebuehrenpflichtig. Waehrend sich normale Rundfunkempfaenger > eigentlich nur fuer den Rundfunkempfang nutzen lassen, verhalte es sich > mit neuartigen multifunktionalen Geraeten anders. So koenne auch mit > Notebooks, UMTS-Handys oder sogar mit internetfaehigen Kuehlschraenken > Rundfunk empfangen werden. > > Da solche Geraete aber zu unterschiedlichsten Zwecken angeschafft werden, > koenne aus dem blossen Besitz "nicht automatisch auf ein Bereithalten zum > Rundfunkempfang geschlossen werden", teilte das Gericht mit. Internetfaehige > PCs in Behoerden, Unternehmen oder heimischen Arbeitszimmern wuerden in > Deutschland fuer verschiedenste Zwecke, aber typischerweise nicht als > Rundfunkempfangsgeraete genutzt. > > Als Beleg dafuer verweist das Gericht auf die sogenannte ARD/ZDF-Online- > Studie 2007, laut der im Jahr 2007 nur 3,4 Prozent der "Onliner" und 2,1 > Prozent der Gesamtbevoelkerung ab 14 Jahren das Radio per Internet nutzten. > Dass der Student seinen PC tatsaechlich zum Rundfunkempfang nutze, habe > der WDR zudem nicht nachgewiesen. Die Richter raeumten zwar ein, dass ein > solcher Nachweis schwierig sei, solange der Rundfunkstaatsvertrag aber > "an der geraetebezogenen Gebuehrenpflicht festhalte, ohne den neueren > technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine > einschraenkende Auslegung geboten, weil die Rundfunkgebuehr anderenfalls > eine unzulaessige Besitzabgabe fuer internetfaehige PCs darstelle". > > Das Urteil ist nicht rechtskraeftig. Verwaltungsgericht Braunschweig kippt Internet-GEZ [6] ------------------------------------------------------ > Das Verwaltungsgericht Braunschweig urteilte, der NDR stelle derzeit im > Internet keinen gebuehrenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfuegung. Der > Sender koenne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen > Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebuehr unzulaessig. (4 A 188/09) GEZ-Streik wegen Fall Brender [7] --------------------------------- > Prof. Hubertus Gersdorf ist im Rundfunkrecht kein Unbekannter. Als > Politstratege Roland Koch kuerzlich den ZDF-Verwaltungsrat dazu > instrumentalisierte, den ihm nicht genehmen politischen Chefredakteur > Nikolaus Brender abzuservieren, gehoerte Gersdorf zu den Unterzeichnern > eines offenen Briefes 35 bekannter Staatsrechtler, der diesen Winkelzug > als rechtsmissbraeuchliches Raenkespiel geiszelte. Nachdem Koch dennoch > das ZDF zum Kellner degradierte, kuendigte Gersdorf an, durch Boykott > von GEZ-Gebuehren einen Prozess provozieren zu wollen: Wenn das ZDF > nicht den verfassungsrechtlich gebotenen Anspruch der Staatsferne > erfuelle, gaebe es fuer das ZDF keine Legitimation für eine oeffentlich- > rechtlich zu erhebende Gebuehr. Ein Haushalt, eine Rundfunkgebuehr [8] -------------------------------------- Ein erster Schritt in die von mir geforderte Richtung, die deutlich naeher am orginiaeren Sinn der Gebuehr ist: Alle die nur zahlen wollen, wenn sie inahlte Nutzen, verstehen den unterschied zwischen oeffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Sendern nicht. Sie verstehen nicht, dass eine unabhaengige Grundversorgung uns vor Staatsfernsehen schuetzen soll... Ja, Politiker haben viel zu viel Einfluss auf das Programm bzw. die Arbeit der Journalisten. Ja, das Programm ist fragwuerdig und - meiner Meinung nach - nicht komplett ueber die Grundversorgung legitimiert, wobei ich auch sportliche Ereignis und Unterhaltung dazu zaehlen wuerde, denn ein reines Bildungs- und Informationsmediuem war nie gewollt. Alles richtige Punkte, aber die kann man jetzt angehen, nachdem prinzipiell eine grosse Fehlform beseitigt wurde: > Die Rundfunkgebuehr in Deutschland soll auf eine neue Basis gestellt > werden. Statt einer Geraetegebuehr soll es ab Januar 2013 eine > Haushaltsabgabe geben. Darauf hat sich die Rundfunkkommission der > Laender unter Vorsitz des rheinland-pfaelzischen Ministerpraesidenten > Kurt Beck (SPD) geeinigt. Der neue Beitrag soll nicht über der > bisherigen Gebuehr von 17,98 Euro liegen. Die Unterscheidung zwischen > Grund- und Fernsehgebuehr faellt demnach weg. > > Kuenftig soll jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag für den > oeffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen - egal, wie viele Fernseher, > Radios oder Computer vorhanden sind. [1] http://www.gez-abschaffen.de/ [2] http://www.gez-abschaffen.de/finanzierung.htm [3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/96933 [4] http://www.ihk-hessen.de/imperia/md/content/ag/pdf/medien/Rundfunkmodell_und_Gutachten_Version_1-3_2007-10-04.pdf [5] http://www.golem.de/0810/62782.html [6] http://www.morgenpost.de/web-wissen/article1227234/Gericht-erklaert-PC-Rundfunkgebuehr-fuer-unzulaessig.html#reqRSS [7] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31835/1.html [8] http://www.tagesschau.de/inland/rundfunkgebuehr108.html