From: Boris Kraut Organization: Date: Sun, 07 Aug 2011 22:44:27 +0200 Category: Message-ID: <20110807204427.IphXxp@silberbruch> Keywords: Comments: To: undisclosed-recipients: ; Subject: Negatives Markenrecht Ich weiss nicht, ob das der korrekte Begriff dafuer ist, denn normalerweise versuche ich um rechtliche Themen immer einen grossen Bogen zu machen. In letzter Zeit hoere ich aber immer haeufiger -- z.B. beim Thema Domain und TLDs -- von einem solchen Negativrecht, bei dem es mir speiuebel wird: Normalerweise kann man sich ja unter bestimmten Vorraussetzungen einen Markennamen schuetzen lassen, d.h. diese Marke darf von Dritten nicht ohne weiteres genutzt werden. Eins von vielen Beispielen ist der Fall GMail gegen Google Mail. Bei Domains begruendet eine solche Marke dann gewisse Vorzuege, so dass man als Markeninhaber die Herausgabe von zur Marke gehoerigen Domains verlangen kann. Da ein Begriff je nach Kontext oder Kategorie aber durchaus andere Bedeutungen hat, muss man beim Anmelden einer solchen Marke einen Geltungsbereich festlegen. Auch hier gibt es ein bekanntes Beispiel aus der Computer- Welt: Apple (Computer) vs. Apple (Musiklabel). So weit, so gut. Mit diesem Negativrecht soll es fuer Markeninhaber moeglich werden, nicht nur gegen "besetzte" Domains vorzugehen, sondern von vornherein entsprechende Domains zu sperren. Das ist aus gleich mehrerer Sicht problematisch: - fast jeder Beriff ist irgendwo geschuetzt - praktische Aufhebung der Kategorien hin zu einem universellen Schutzrecht - Automatismen - Entmachtung von regionalen Vergabestellen - Entmachtung von regionalen Rechtsordnungen - Machtverlagerung hin zu einer Zentralstelle - Machtverlagerung zu Gunsten finanziell gut ausgestatteter Konzerne Wie gesagt, ich habe weder rechtlich, noch it-politisch, noch technisch grossartige Ahnung, aber so fern etwas dran ist, finde ich das sehr bedenkenswert.