From: Boris Kraut Organization: Date: Sat, 04 Feb 2012 15:53:57 +0100 Category: Message-ID: <20120204145358.9xjQxE@silberbruch> Keywords: Comments: To: undisclosed-recipients: ; Subject: Verwaltungsvorschrift "Datenschutz an oeffentlichen Schulen" (was: Re: LearnTec 2012) In der Vorbereitung des Vortrags habe ich mich auch etwas durch den Rechts- und Vorschriften Dschungel gekaempft und bin dabei auf die Verwaltunsvorschrift "Datenschutz an oeffentlichen Schulen" (Az. 11-0551.0/38) gestossen. Darin bzw. in den Anlagen dazu heisst es u.a.: > Besonders sensible Daten, etwa ueber das Verhalten von Schueler- > innen und Schuelern, duerfen nicht auf dem privaten Datenver- > arbeitungsgeraet verarbeitet werden. In wie fern laesst sich dies mit der Nutzung von privaten Smart- phones, z.B. mit der TeacherTool-App [0] in Einklang bringen? Hat ueberhaupt ein Lehrer seinen privaten Rechner entsprechend bei der Schulleitung angemeldet? Werden die entsprechenden Vorschriften in der Praxis wirklich eingehalten? Koennen sie ueberhaupt ein- gehalten werden? [0] http://www.teachertool.de/