From: Boris Kraut Organization: Date: Sat, 02 Jun 2012 14:03:13 +0200 Category: Message-ID: <20120602120313.YYNKQd@silberbruch> Keywords: Comments: To: undisclosed-recipients: ; Subject: Der Preis von Flashspeichern Dass die "Zentralstelle für private Ueberspielungsrechte" -- der Name klingt so schoen neutral, ist aber ein Zusammenschluss der verschiedenen Verwertungsgesellschaften wie GEMA oder VG-Wort -- die Abgaben auf Flashspeicher wie USB-Sticks erhoeht [0], das duerften die meisten mitbekommen haben. Ohne grossartig "ranten" zu wollen, kommen da doch einige Fragen auf, die man durchaus entsprechend des letzten Zitates beantworten koennte: Das Urheber- recht verkommt von einem Entlohnungssystem zu einer reinen Geld- druckmaschine. Ist das nicht das gleiche? Nein, denn Entlohnung basiert auf einer Leistung (hier eines "Urhebers") und Gegenleistung. Hier kann man natuerlich wieder die Frage nach der tatsaechlichen Entlohnung der Urheber stellen -- Welche Urheber profitieren? Ist der Verteilungs- schluessel gerecht? Welche Leistung erbringen die Verwertungs- gesellschaften? -- aber nehmen wir einfach mal an, dass hier wirklich direkt und gerecht die sog. Urheber profitieren wuerden. Aber wie kann es sein, dass hier einseitig Preise festgelegt werden? Ist das nicht der Skandal? Es geht hier nicht mehr um eine Aushandlung von Leistung und Gegenleistung. Hier legt eine Seite von sich aus den Preis fest und jeder muss zahlen. Klar, man kann immer "nicht kaufen", aber ist das in der heutigen Zeit wirklich gangbar? Eher nicht. Man kann auch nicht zu Alternativen wechseln, es gibt hier also eine klare Monopolstellung. Beides, die fehlenden Alternativen wie auch die nicht vorhandenere Nicht- Kaufen-Option ist grundlegend darin angelegt, dass hier jemand Preise fuer Produkte festlegt, die er gar nicht selbst herstellt. Normalerweise nennt man das dann nicht Abgabe, sondern Steuern und die sollte der Staat festlegen, nicht ein Interessensverband der Verwertungsgesellschaften -- ganz gleich wie sehr sie versuchen sich einen neutralen, staatlichen Namen und Anstich zu geben. Eine solche Vergabe eines staatlichen Privilegs erinnert mich eher an das finstere Mittelalter denn an eine Demokratie. Nun gut, nehmen wir an, dass diese Privatisierung nur unser aller Wohl im Sinn hatte, dass die Gewinne wirklich gerecht an die Ur- heber verteilt werden, dann sollte manaber mal darueber nachdenken, auf was wir diese Abgabe zahlen muessen. Ist es nicht eine Frech- heit, dass man sowohl fuer Speichermedien, wie auch fuer die Geraete zahlen muss? Wenn man sich mal so die Listen anschaut, was alles mit Abgaben belegt ist, wird einem Uebel. Die Digicam kauft man sich ja nur, um damit Privatkopien von Bildern zu machen, die man dann ueber die beiliegende Raubkopierspeicherkarte auf dem Schulhof tauscht. Undenkbar, dass man mit so etwas selbst urheberrechtlich relevante eigene Werke herstellt. Genauso ist das Handy ja schon seit jeher ein Hort des Boesen, dessen einziger Zweck es ist, Privatkopien herzustellen und zu verbreiten -- logischwerweise wird hier die Abgabe nicht nur nach Speichergroesse bemessen, sondern nach "mit Touchscreen" und "ohne Touchscreen". Anmerkung: Festgehalten in der PDF mit dem schoenen Titel"Microsoft Word - 110722 Tarif Mobiltelefone final.doc"; zu finden unter [1]. Jetzt habe ich ja endlich das Wort "Privatkopie" erwaehnt, oftmals "Recht auf Privtakopie" genannt. Das UrhG § 53 regelt die "Ver- vielfaeltigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch" und raeumt daher den Buergern gewisse Rechte ein, so weit richtig. Ich selbst finde es aber immer sehr fragwuerdig, wenn ich mir mein Recht noch erkaufen muss -- womit wir wieder beim Thema Mittelalter und gekaufte Privilegien waeren. Woher kommt aber diese Verguetungs- pflicht? Dazu sagt § 54: > (1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 > Abs. 1 bis 3 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes > gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren > Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien > oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, > Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung. > > (2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, soweit nach den Umständen > erwartet werden kann, dass die Geräte oder Speichermedien im > Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zu Vervielfältigungen > benutzt werden. Kann also jeder Urheber, der nicht Mitglied in einer an der ZPUE beteiligten Verwertungsgesellschaft ist, ebenfalls einfach mal so Preise festlegen? Koennte ich fuer meine Werke also auch an die Speicherhersteller rantreten, Verhandlungsbasis 1Cent pro Geraet? Mag mich jemand mal genauer aufklaeren, wie die ZPUE da zu ihrem alleinigen Vertretungsanspruch kommt? Nur wegen ihrer Groesse? Anmerkung: Das aktuelle Chaosradio hatte zum Thema "Alternativen" ein paar gute Sachen [2,3]. Da erfahert man auch mehr, wie das mit Verwertungsgesellschaften laeuft, wie man sowas wird und wie der rechtliche Kontext dazu ist. Ebenfalls kurz erwaehnen will ich einen weiteren Punkt, der dieses ominoese "Recht" auf Privatkopie ad absurdum fuehrt. Denn immer mehr Produkte haben kaputte Kopierschutzmechanismen, die zwar technisch nicht funktionieren -- ja sogar niemals funktionieren koennen -- aber rechtlich als Willensaeusserung gegen eine Privat- kopie angesehen werden, womit uns diese untersagt wird. Das heisst, dass wir unser "Recht" immer seltener wahrnehmen koennen. Dennoch sollen wir nun immer mehr Abgaben dafuer zahlen. Hier zeigt sich eine gegenlaeufige Entwicklung, die frueher oder spaeter zum Bruch fuehren wird. Allerdings ist klar, dass es nicht die aeusserst dreiste Erhoehung der Abgaben das Problem ist, sondern die Abgabe selbst. Denn bei den aktuellen Preisen -- man kann einen 64GB USB-Stick inwzichen fuer 25EUR erwerben -- trifft die Erhoehung prozentual sowieso eher die kleinen Sticks, die ja, wie jeder weiss, von Privat- kopierern bevorzugt werden, um Daten zu tauschen. Seufz. Soviel Text fuer etwas, was eigentlich nur die Hinfuehrung zum eigentlichen Thema sein sollte. Wobei "Thema" schon zu viel gesagt ist, Anmerkung oder Bekanntgabe trifft es eher: Seit einigen Jahren nutze ich nun schon CF-Karten als meine Haupt- festplatte. Sowohl Betriebssystem als auch meine wichtigen Daten finden auf 8GB SLC-Flashspeicher Platz, dessen Kostenpunkt jeweils zwischen 50 und 80 EUR lag. Wie oben geschrieben bekomme ich fuer das Geld inzwischen DEUTLICH mehr Speicher in MLC-Bauweise. Und auch wenn ich nicht mehr Daten zu speichern habe, kann ich dieses Plus dazu nutzen um eine aehnliche Performance (limitierender Faktor ist bei mir ja ohnehin nicht der Speicher) und Ausfall- sicherheit zu haben, wie beim deutlich teureren SLC-Flash. Ich habe mich daher von meinen CF-Karten getrennt -- die tun jezt brav bei meillo ihren Dienst -- und mir eine Crucial M4 mit 128GB gegoennt. Grobe Planung: 32GB System und Nutzdaten, 32GB optionale Erweiterung und die restlichen 64GB komplett unberuehrt fuers Wear-Leveling. Ich bin gespannt, wie ich mit dieser Loesung fahre und hoffe, dass die SSD die Lebenszeit meines X61 uebersteht. Was danach kommt ist schwer zu sagen, insbesondere macht mir der Notebook-Markt sorgen: Die aktuelle X-Serie hat ein neues Keyboard- Layout (und Design, aber das ist nicht das Problem), das viele Tasten streicht, in die zweite oder dritte Modifier-Ebene verlegt oder einfach nur fuer mich unbrauchbar anordnet. Seufz. Uebrigens, die bisher genutzte HDD im X61 liegt jetzt nicht nutz- los rum, sondern wandert wohl in meinen fitPC2, der als Testrechner oder gar Server laufen wird. Mal sehen :) [0] http://ix.de/-1583790.html [1] https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/hersteller-von-leermedien-und-geraeten/mobiltelefone.html [2] http://chaosradio.ccc.de/cr179.html [3] http://www.c-3-s.eu/